Wie kann ich Studierende für ein Stipendium vorschlagen?
Für ein Stipendium vorgeschlagen zu werden, bedeutet oft eine Eintrittskarte zum Erstgespräch. Daher ist es für die Nachwuchsförderung sehr wichtig, die eigenen Vorschlagsmöglichkeiten nicht ungenutzt zu lassen. Auf den Seiten der Stipendienwerke finden Sie Informationen zum Vorschlagsrecht.
Die Modalitäten sind bei den großen Stipendienwerke unterschiedlich. So nimmt die Studienstiftung des Deutschen Volkes beispielsweise jährlich Vorschläge von Schulen für die besten Absolvent*innen eines Abiturjahrgangs entgegen. Wenn man sich nicht sicher ist, ob und wie man Gebrauch von seinem Vorschlagsrecht machen kann, empfiehlt sich ein Anruf bei dem entsprechenden Stipendienwerk.
Während des Studiums sind bei der Studienstiftung des Deutschen Volkes und dem Cusanuswerk in der Regel alle Professor*innen an Universitäten und Fachhochschulen sowie Alumni vorschlagsberechtigt. Für die Studienstiftung können zudem turnusmäßig Prüfungsämter die leistungsstärksten Studierenden vorschlagen.
Wichtige Rolle: Vertrauensdozent*in
Für alle Stipendienwerke gilt, dass sie in irgendeiner Form Vorschläge durch Vertrauensdozent*innen annehmen. Vertrauensdozierende sind Lehrende an Hochschulen, die ehrenamtlich in irgendeiner Form mit der Stiftung zusammenarbeiten und ihre Werte und Ziele teilen. Oft übernehmen sie im Bewerbungsverfahren die Vorgespräche mit den Bewerber*innen. Sie haben einen geschulten Blick für Erfolg versprechende Bewerber*innen. Daher ist es von großem Wert für potenzielle Kandidat*innen, wenn sie von Vertrauensdozierenden überhaupt zu einem Stipendium motiviert oder gar intern vorgeschlagen werden.
Bei vielen Vertrauensdozierenden handelt es sich um Alumni eines Werkes. Darüber hinaus führen viele Wege zu diesem Amt. Falls Sie Interesse an einer Rolle als Vertrauensdozent*in haben, freuen sich die meisten Werke über Ihre Initiative und diesbezügliche Kontaktaufnahme.